Allgemeine Geschäftsbedingungen der GPC- German Product Center GmbH – Stand 01.01.2023

Der Verkauf von Waren oder Leistungen kommt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Käufer bedürfen zumindest der Textform.

Bei Bestellungen von Kaufleuten gilt zusätzlich, dass wir entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich, zumindest in Textform, zugestimmt. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch für künftige Bestellungen.

 

  • 1 Vertragspartner und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung zwischen der GPC GmbH und dem Kunden zustande. Der Sitz der GPC GmbH befindet sich in 97980 Bad Mergentheim, Kirchbergstr. 1.

  • 2 Urheberrecht

Sämtliche Werbe- Produktnamen und Text, sowie Werbebilder sind urheberrechtlich geschützt. Jede kommerzielle Verwertung (Vervielfältigungen, Publizierungen, Speicherung, Übersetzungen sowie sonstige Verarbeitung bzw. Wiedergabe) bedarf der vorherigen Zustimmung der GPC GmbH.

  • 3 Bestellung

Die Bestellung muss die Artikelnummer der Ware oder Leistung, die Stückzahl sowie die genaue Anschrift, Telefon- und Kundennummer (falls bereits vorhanden) des Käufers enthalten. Der Bestellung liegt in der Regel ein Angebot und eine Auftragsbestätigung vor.

  • 4 Lieferung, Verpackung und Versand

Die Lieferung erfolgt bei vorrätiger Ware ab Lager und – soweit möglich – in einer einzigen Sendung in einem von GPC angegebenen Zeitraum nach Auftragseingang, ansonsten schnellstmöglich.

Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Verkäufers, falls im Angebot/AB nicht anders angegeben. Der Verkäuferin bleibt die Wahl des Transportmittels vorbehalten.  Es werden die günstigsten Tarife der gängigen Logistikpartner zugrunde gelegt. Im Angebot wird immer explizit auf den Transportpreis hingewiesen.

Eine Lieferung ins Ausland ist nur nach Rücksprache und nur in Ausnahmefällen möglich.

Dem Käufer zumutbare Teillieferungen behalten wir uns vor. Durch nicht vorrätige oder nicht sofort lieferbare Waren bedingte zusätzliche Verpackungs- und Versandkosten gehen zu unseren Lasten.

Wir behalten uns auch die Lieferung einer in Qualität und Preis mindestens gleichwertigen Ware oder Dienstleistung vor, sofern die Änderung dem Käufer nicht unzumutbar ist.

Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst rechtzeitig und richtig mit der konkreten Ware oder Dienstleistung beliefert werden. Sollte ein Artikel aus von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht lieferbar sein und ist auch keine Ersatzbeschaffung zu uns zumutbaren Bedingungen möglich oder der Artikel befindet sich im Abverkauf und ist nicht mehr am Lager vorhanden, behält sich die Verkäuferin vor, die Ware oder Dienstleistung nicht zu leisten und vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag nur für alle lieferbaren Artikel zu erfüllen. Die Verkäuferin versucht, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und er erhält seine evtl. bereits erbrachte Gegenleistung aus dem Vertrag unverzüglich zurück.

Waren, die für den Käufer individuell hergestellt werden, können eine abweichende Lieferfrist aufweisen.

Es besteht kein Schadensersatzanspruch oder Rücktrittsrecht des Käufers wegen verspäteter Lieferung, wenn auf unserer Seite nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Wir haften nicht für eine infolge höherer Gewalt verspätete Lieferung.

Sofern dies der Käufer wünscht, werden wir die jeweilige Lieferung durch eine Transportversicherung, deren Kosten zu Lasten des Käufers gehen, eindecken.

  • 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung von der Verkäuferin, der GPC bestätigten Preise in der AB angegebenen Preise in EURO, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Preise verstehen sich netto ab Lager zuzüglich der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zzgl. Transport, Porto, falls nicht anders vereinbart.
Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Wir behalten uns bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten das Recht vor, die Preise entsprechend eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % für einzelne Waren und Leistungen steht dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

Mit der Warenlieferung erhält der Käufer eine Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferpreis (Warenpreis einschließlich aller Kosten) sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, wenn nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden.
Wir behalten uns vor, Teillieferungen aus einem Gesamtauftrag jeweils gesondert zu fakturieren.

Der Verkäufer kann ohne Angaben von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen.

Kosten für Auslandszahlungen und Zahlungen durch Akkreditiv gehen zu Lasten des Käufers.

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 % über dem aktuell gültigen Basiszins zu fordern. Gegen Nachweis eines höheren Schadens sind wir berechtigt, diesen zu fordern. Der Käufer ist zum Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden infolge des Zahlungsverzuges eingetreten ist, berechtigt.

Als Tag der Zahlung gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem der Verkäufer über den Geldbetrag ohne Vorbehalt frei verfügen kann.

  • 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Eigentum.

Der Käufer ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes zur pfleglichen Behandlung der Ware verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer unverzüglich zu widersprechen und die Verkäuferin zur Wahrung ihrer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen.

Für Wiederverkäufer gilt, dass diese berechtigt sind, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.

In diesem Fall tritt der Käufer der Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und verpflichtet sich, erlangte Wechsel oder Schecks auf Verlangen der Verkäuferin an diese weiter zu reichen; dies gilt unabhängig von einer eventuellen Weiterverarbeitung der Ware.

Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung unbeschadet des Rechtes der Verkäuferin, die Forderung selbst einzuziehen, berechtigt. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht nach, ist die Verkäuferin berechtigt, die Forderung einzuziehen.

Pfändungen und Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen.

  • 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung kann nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen erfolgen, nachdem dies schriftlich angekündigt wurde.

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes bleibt auf Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis beschränkt.

  • 8 Mängel und Gewährleistung

Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe, des Gewichts der Ausrüstung oder des Designs stellen keine Abweichungen von der vereinbarten Sollbeschaffenheit dar.

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach Wahl des Käufers zur Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Die Kosten dieser Nacherfüllung tragen wir.

Wir behalten uns aber vor, die Wahl des Käufers abzulehnen, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Fall bleibt der Nacherfüllungsanspruch des Käufers auf die jeweils andere Alternative beschränkt.

Der Käufer kann in folgenden Fällen vom Kauf zurücktreten:

  • wenn wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage sind,
  • wenn wir die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ablehnen,
  • wenn die Nacherfüllung in anderer Weise fehlschlägt oder
  • wenn sich die Nacherfüllung über eine angemessene, durch den Käufer gesetzte Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, verzögert.

Das Rücktrittsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, wenn der Verkäuferin nur eine unerhebliche Pflichtverletzung vorzuwerfen ist.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist eine Haftung für weitergehende Schäden, wie Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, insbesondere für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden, ausgeschlossen.

Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit vertragswesentliche Pflichten von uns verletzt werden, die Ursache des Schadens auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und Schadensersatzansprüche statt der Leistung wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend gemacht werden.

Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

Soweit vorstehend eine Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für Ansprüche wegen Verletzung von Nebenpflichten, Verschuldens bei Vertragsschluss und deliktische Ansprüche sowie für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz sowie wegen anfänglichen Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • 9 Verfahren und Obliegenheiten bei Reklamationen

Nachfolgende Bestimmungen aus § 9 gelten nur, sofern der Käufer kein Verbraucher ist.

Bei Transportschäden müssen Entschädigungsansprüche durch den Empfänger gesichert werden, indem die Versanddienstleister bzw. deren Vertreter unverzüglich zur Schadensfeststellung hinzugezogen werden. Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen vor Abnahme der Ware durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt werden.

Bei Paketsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete der Schaden durch den Versanddienstleister zu bescheinigen.

Sind die Schäden erst nach dem Auspacken feststellbar, muss der beauftragte Versanddienstleister unverzüglich schriftlich zur Besichtigung des Schadens aufgefordert werden. Steril verpackte oder klinisch reine Ware wird nur unter der Voraussetzung zurückgenommen und gutgeschrieben, dass diese Ware in der ungeöffneten Originalverpackung an uns zurückgelangt.

  • 10 Gewährleistungsrechte bei gewerblichen Verträgen

Die Verkäuferin ist im Falle eines von ihr zu vertretenden Mangels berechtigt, nach ihrer Wahl die Mangelbeseitigung oder die Lieferung mangelfreier Ersatzware zu leisten.

Material-, Transport- und Arbeitskosten sowie die Kosten von Ein- und Ausbaumaßnahmen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist, tragen wir.

In Abweichung zu § 438 Abs. 1 Ziff. 3 BGB gilt eine Verjährungsfrist der Mängelansprüche von einem Jahr.

  • 11 Bestellungen aus dem Ausland

Eine Lieferung ins Ausland ist nur nach vorheriger Rücksprache und nur in Ausnahmefällen möglich.

Für Lieferungen in Länder der Europäischen Union (EU) gilt die derzeit gültige Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland. Es sei denn, Sie haben eine Umsatzsteuer ID – Nummer, dann teilen Sie uns diese bitte mit (gilt nur für Händler).

Lieferungen ins Ausland erfolgen generell gegen Zahlung per Vorkasse. Bei Lieferung ins Ausland wird das anfallende Porto berechnet. Es wird der jeweils günstigste Transportweg gewählt. Bitte fragen Sie die Versandkosten vorab bei uns an. Eine versandkostenfreie Lieferung ins Ausland ist nicht möglich. Zusätzliche Kosten und Aufwendungen, die durch die Lieferung und Abwicklung ins Ausland entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

  • 12 Datenschutz

Die Daten des Käufers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Die Datenschutzerklärung der GPC GmbH kann der Käufer über den entsprechenden Button auf der Homepage aufrufen.

  • 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht.

Der Gerichtsstand ist für Ansprüche aus Verträgen mit Kaufleuten und Verträgen mit Käufern, die ihren Wohnsitz dauerhaft im Ausland haben oder diesen dorthin verlegen, Hamburg.

  • 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

GPC German Product Center GmbH